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Energiepasserstellung nach EnEV
Die neue EU-Richtlinie "Gesamtenergie-Effizienz von Gebäuden" fordert ab 2006 für jedes bestehende
Gebäude einen Energiepass, wenn der Eigentümer oder Mieter wechselt. Ab 2009 wird dies auch für
Nichtwohngebäude erforderlich.
Eines der wichtigsten Ziele der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) ist es, die energetischen Qualitäten
eines Gebäudes transparent zu machen. Die neuen EnEV-Nachweise umfassen den Energiebedarfsausweis
(verpflichtend für Neubauten), sowie einen Wärmepass (für Neubauten mit niedrigen Innentemperaturen)
und einen freiwilligen Energiepass oder Energiekennzahlen (bei Altbau-Sanierungen).
Für Neubauten wird - als Weiterentwicklung des Wärmebedarfsausweises nach der Wärmeschutzverordnung - ein
Energiebedarfsausweis eingeführt, der auf den bei der Planung zu führenden Nachweisen aufbaut. Grundlage
hierfür ist - neben dem Jahres- Primärenergiebedarf - der Endenergiebedarf, der für den Verbraucher am
aussagekräftigsten ist. Mit der Verbreitung von Energiebedarfsausweisen im Neubau wird sich am Grundstücksmarkt
zunehmend das Bewusstsein für die Bedeutung der energetischen Eigenschaften von Gebäuden bilden.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, im Gebäudebereich schrittweise Energiekennzahlen einzuführen, um
mehr Transparenz für den Verbraucher zu schaffen. Hierdurch soll die Bedeutung des Merkmals "Energieeffizienz"
bei Errichtung, Kauf und Anmietung von Gebäuden und Wohnungen erhöht werden.
Die Juhrig Ingenieurbüro GmbH erstellt seit vielen Jahren Energiepässe auf der Grundlage von
Planungsergebnissen, von Angaben der Bauherren oder von Altbaudaten um Bauherren und Nutzer bei der
Beantragung von Fördergeldern für Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen.
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