Fachplanungen für vorbeugenden Brandschutz
Gemäß Landes- und Musterbauordnung müssen bauliche Anlagen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie die wirksamen Löscharbeiten möglich sind.
Um diese Ziele zu erreichen, ist es unabdingbar schon im Anfangsstadium der Planung ein schlüssiges Brandschutzkonzept für den Hochbau und die Technik zu stellen. Der Einsatz von optimaler Technik kann teure bauliche Maßnahmen kompensieren und/oder kostenträchtige Doppelabsicherungen vermeiden.
Die Verantwortung für den Brandschutz liegt immer beim Betreiber des Gebäudes. Es ist hier unbedingt ratsam, auch alte Gebäude im Hinblick auf den vorbeugenden Brandschutz zu untersuchen und ggf. Mängel unverzüglich abzustellen, denn es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.